Rechtliches
Deine Rechte als studentische Hilfskraft
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Für Arbeitszeiten gelten gesetzliche Regelungen, die im ) festgelegt sind. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Dich als studentische Hilfskraft. Die Goethe-Universität hat sich außerdem eine Selbstverpflichtung gegeben, in der die Arbeitsbedingungen beschrieben und Standards sind. Diese Selbstverpflichtung ist Bestandteil des Arbeitsvertrags (das sind die vielen Zettel, die immer mit dranhängen und ziemlich veraltet sind - die Selbstverpflichtung ist aber noch immer grundlegend gültig).
Das wichtigste Argument für diese Regeln ist der Arbeitsschutz: Wer zu lange arbeitet und nicht die nötigen Ruhepausen einhält, schadet der eigenen Gesundheit und macht mehr Fehler.
Die gesetzlichen Regeln und die Standards der Selbstverpflichtung werden durch eine Validierung der in Clock erfassten Arbeitszeiten umgesetzt. Das bedeutet, dass Du eine Warnung angezeigt bekommst, wenn bestimmte Regeln verletzt werden (z.B. außerhalb der Zeit von 8-20 Uhr). Einige Schichten darfst Du auch gar nicht speichern, z.B. wenn sie länger als 10h sind () oder an einem Sonntag/Feiertag liegen ().
Ebenso werden Pausen entsprechend den Regelungen von automatisch abgezogen. Sobald Du eine Schicht clockst, die länger als 6 Stunden dauert, wird eine Warnung angezeigt und die Schicht wird gekürzt.
Uns ist bewusst, dass die Aufgaben studentischer Hilfskräfte vielfältig sind und sich z.B. die wissenschaftliche Arbeit in einem Labor stark von der Betreuung eines Tutoriums oder dem Schichtdienst in der Bibliothek unterscheidet. Viele Hilfskräfte schätzen auch die Freiheit, sich die Arbeit rund um das Studium frei einteilen zu können und nehmen es mit den vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht so genau. Andererseits hat die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise auch immer eine leichte Tendenz zur Selbstausbeutung.
Wir haben daher versucht, bei den Validierungen, Warnungen und Verboten behutsam vorzugehen und möglichst wenige Freiheiten einzuschränken, so dass Du Clock für die Erfassung Deiner realen Arbeitszeiten nutzen kannst.
Einige rechtliche Regelungen sind aber auch nicht verhandelbar (z.B. die maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nach ).
Wenn Du selbst beschließt, am Freitag um 22 Uhr Übungszettel zu korrigieren, dann ist das Deine Entscheidung. Wenn aber eine vorgesetzte Person von Dir erwartet, dass Du ohne Pause für mehr als 8 Stunden im Labor stehst, dann ist das nicht in Ordnung.
Grundsätzlich solltest Du versuchen, Konflikte oder Probleme mit den Arbeitsbedingungen zuerst mit Deinen Vorgesetzten zu klären, denn diese - oftmals Professor*innen - sind schlussendlich in der Verantwortung, die Standards der Selbstverpflichtung und die arbeitsrechtlichen Regelungen umzusetzen. Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten, für die sier verantwortlich sind.
Solltest Du bei der Lösung der Konflikte nicht weiterkommen oder auch das Gefühl haben, dass Du Dir keine Kritik erlauben kannst (z.B. weil Du die Sorge hast, in Prüfungen schlechter bewertet zu werden), kannst Du Dich an Vertrauensleute, die so genannten Ombudspersonen wenden.
Die sind erfahrene Professor*innen, die Dich bei der Konfliktlösung unterstützen. Sie werden vom Senat der Universität benannt und sind dafür geschult, sich um Dein Anliegen zu kümmern - ob es um unmögliche Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsbedingungen oder auch sonstige Probleme rund um das Studium geht.
Außerdem gibt es an der Universität einen Hilfskräfterat, der die Interessen der studentischen Hilfskräfte im Personalrat vertritt.